Datenschutzerklärung

Jede gute Website braucht eine Datenschutzerklärung? Ok, dann machen Sie sich auf etwas gefasst.

Präambel

Artikel 12 der EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) fordert, dass ich Ihnen „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form [und] in einer klarer und einfachen Sprache“ erkläre, was hier auf dieser Webseite geschieht. Da ich dabei nicht davon ausgehen darf, dass Sie fünf Jahre Informatik, Jura oder Raketeningenieurwesen studiert haben, soll ich hier also Klartext schreiben. Das mache ich doch gerne.

§1 Hosting

Diese Website wird offiziell gehostet von mir als Privatperson. Ich habe das Hosting ausgelagert an einen großen Cloud/Hosting-Anbieter mit einem Rechenzentrum in der EU. Die Domain beziehe ich von einem großen deutschen Anbieter, und das Hosting habe ich in die Google Cloud Plattform ausgelagert. Ich habe für das Hosting und diese Domain [markuskollers.de] soweit ich weiß digitale Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen.

§2 Google Analytics und sonstiges Tracking

Diese Website nutzt Google Analytics. Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich auch in den USA gespeichert. Aber dafür habe ich einen digitalen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Google abgeschlossen! Viel interessanter: Würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen, z.B. Artikel 28 Abs. 3 (h), müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: Ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Ihr Auftraggeber, der Markus aus Sulzbach. Ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Unter dem Aspekt, dass es unglaublich schwer sein soll mal ein Google-Rechenzentrum von Innen zu sehen, scheint mir diese Idee recht verlockend.

§3 Kontaktaufnahme

Nun zur Kontaktaufnahme: Falls Sie mir eine E-Mail senden, müssen Sie damit leben, dass ich Daten von Ihnen erhalte. Ich sehe dann Ihre E-Mailadresse, eventuell auch Ihre IP-Adresse und wenn ich mir richtig Mühe gebe und den X-Header Ihrer E-Mail händisch auswerte, kann ich eventuell sogar sehen, wie der Computer heißt, von dem aus Sie die Nachricht geschrieben haben. Das ist keine Zauberei oder Hackerkunst, sondern ein Internet-Standard. Wer den lesen kann, kommt an diese Daten. Das ist technisch bedingt – und schon seit vielen Jahren so. Falls Sie mir ungefragt Ihre Daten zusenden, dürfen Sie davon ausgehen, dass ich Ihre E-Mail genauso gut oder schlecht behüte wie alle meine übrigen E-Mails auch. Sollten Sie sich irgendwann mal überlegen, dass ich die von Ihnen ungefragt zugesandte E-Mail löschen soll, dürfen Sie mich höflich darum bitten – versprechen tue ich aber nichts. Auch hier gilt: Wenn Sie damit nicht leben können, senden Sie mir bitte keine E-Mail zu.

§4 Schriften

Sie haben noch nicht genug? Ok, dann weiter. Diese Website nutzt Schriftarten von Google. Wie nahezu jede externe Einbindung sendet dieser Aufruf der Schriftarbt am langen Ende Ihre IP-Adresse an die Server von Google, die benötigt werden, damit Sie hier eine hübsche Website sehen können. Habe ich dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag? Na, was meinen Sie? Ich verrate es Ihnen: Ich habe keine Ahnung! Nachdem Sie durch den Aufruf der Webseite und Google Analytics bereits zweimal ihre Daten an Google übermittelt haben kommt es doch hiarauf nun wirklich nicht mehr an oder? Oder wollen Sie mir jetzt ernsthaft nahelegen, ich solle auf meiner privaten, von mir selbst bezahlten und völlig werbefrei gehaltenen Webseite, die ich in meiner Freizeit mit viel Liebe bestücke, nun wirklich losgehen und zu jeder Kleinigkeit, die ich hier nutzen will, einen umfangreichen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen? Ich sage Ihnen was: Wenn Sie nicht wollen, dass meine Website Ihre IP-Adresse weitergibt, dann kommen Sie doch einfach nicht hier her.

§5 Kommentare

Weiter im Text: Thema Blogposts. Sie können hier gerne einzelne Meldungen kommentieren. Aber erneut gilt auch hier: Sie müssen davon ausgehen, dass ein paar Daten über Sie erfasst werden. Die IP-Adresse, der Name und die Mailadresse. Immerhin: Beim Namen und der Mailadresse können Sie mit Pseudonymen arbeiten – oder einfach lügen, das ist okay für mich. Bei der IP-Adresse wird es etwas schwieriger – aber hey, wenn die Ihnen zu privat ist, nutzen Sie doch TOR oder einen Proxy. Once again: Love it or leave it.

§6 Cookies

Sie wissen, was ein Cookie ist? Nein? Ok, das können Sie hier nachlesen. Manche Menschen haben Angst vor Cookies, weil sie glauben, dass man damit herausbekommen kann, ob sie (diese Menschen mit der Angst) gestern Abend auf einer Porno-Seite waren oder sich insgeheim für satanistische Nazischergenmusik interessieren. Deswegen möchte kaum jemand, dass eine Website Cookies speichert. De facto ist es aber so, dass Websites ohne Cookies heute kaum noch funktionieren. Und so lange nur First-Party-Cookies eingesetzt werden, ist das mit dem Tracking der Nazi-Porno-Seiten nicht möglich. Diese Website nutzt bestimmt auch Cookies – allerdings nur die „guten“ First-Party-Cookies. Third-Party-Cookies habe ich zumindest nicht bewusst in diese Website integriert.

§7 Abmahnungen

Bevor Sie mich wegen eventuell fehlender, unvollständiger oder nicht ausreichend durchdrungener Aspekte der DSGVO abmahnen, berücksichtigen Sie bitte die Worte der zur Einführung der Verordnung zuständigen EU-Justizkommissarin Věra Jourová. Die sagte in einem Interview mit der ZEIT wörtlich: „Es geht [bei der DSGVO] um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten.“

Darüber hinaus verweise ich hier auch gerne auf eine Aussage des deutschen „Vaters“ der DSGVO, Jan Philipp Albrecht. Er schrieb in seinem Blog wörtlich: „Was hingegen nicht eintreten wird, ist dass […] die Aufsichtsbehörden und irgendwelche Abmahnanwälte plötzlich eine ganz andere Gangart gegenüber all den kleinen Unternehmen, Einzelunternehmern, Vereinen und Bloggern einlegen werden.“ Sie dürfen davon ausgehen, dass ich beiden Akteuren im Falle einer Abmahnung hiervon berichten werde.

§8 Schlussbestimmungen

Last but not least: Das Thema Datenschutz liegt mir wirklich am Herzen. Wenn ich dann allerdings sehe, mit welcher handwerklichen Qualität die Datenschutzgrundverordnung in Deutschland ausgerollt wurde, komme ich als politisch interessierte Privatperson zu dem Schluss, dass ich nicht über jedes Stöckchen springen will und kann, was der Gesetzgeber mir hier hin hält. Wenn Sie gerne ordentliche Datenschutzerklärungen von mir lesen wollen, besuchen Sie bitte meine geschäftlichen Websites – dort läuft alles nach Vorschrift.

An dieser Stelle möchte ich noch darauf hinweisen, dass ein großer Teil dieser Datenschutzerklärung aus der Version von Andreas W. Dietze stammt. In diesem Sinne möchte ich mich bei ihm für diese außerordentlich amüsante und verständliche Form einer Datenschutzerklärungen bedanken.